Logo

Hinweisgeberschutz

 

Die ABS electronic Meiningen GmbH (nachfolgend kurz ABS) hat sich hohe Qualitätsstandards gesetzt, um professionell, transparent und rechtskonform zu sein. Doch kein Unternehmen ist vor dem Risiko gefeit, dass etwas falsch läuft und Fehler auftreten. Um dies möglichst zu verhindern, hat ABS für Hinweisgebende einen vertraulichen Rahmen geschaffen, um Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche und interne Vorgaben mitteilen zu können. Die Hinweise können die folgenden Elemente betreffen, sind aber nicht auf diese begrenzt: Betrug, Korruption, Straftaten, Verstöße gegen EU-Recht (z.B. Vergabeverfahren), das Verschweigen von Interessenskonflikten oder Machtmissbrauch – inklusive sexuellen Übergriffen.

Wenn jemand eine Beschwerde diesen Inhaltes vorbringen möchte, bitten wir darum zu prüfen, ob zunächst die betreffenden Stellen bei ABS direkt informiert werden können. Sollte dies aus irgendeinem Grund als nicht ratsam erscheinen, kann gemäß der Whistleblowerrichtlinie der EU eine Beschwerde per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: Kontakt

ABS stellt für die Prüfung und ggf. weitere Untersuchung von Hinweisen einen vertraulichen Ansprechpartner bereit, welcher den geschützten Kommunikationskanal via E-Mail neutral und diskret betreut.

Um eine Prüfung der Beschwerde vornehmen zu können, sollten die Hinweise möglichst alle relevanten Details der betreffenden Angelegenheit, verfügbare Beweise sowie Angaben dazu, ob die eigene Identität vertraulich bleiben soll, enthalten. Jede Untersuchung findet ohne Ansehen der Beziehung, die eine Person zu ABS hat, sowie ohne Ansehen von deren Position oder der Dauer ihres Dienstverhältnisses statt. Es ist auch möglich die Hinweise anonym zu geben, allerdings ist dann deren Prüfung eingeschränkt, da keine Nachfragen möglich sind. Falls die Möglichkeit einer E-Mail genutzt wird, ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Mailadresse der hinweisgebenden Person keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.

ABS wird allen Meldungen über Fehlverhalten ernsthaft nachgehen. Hinweisgebende Personen sind geschützt davor, dass ihre Beschwerden zu Benachteiligungen führen. Mitarbeitende, die das beschriebene Verfahren nutzen, müssen keine Disziplinarmaßnahmen oder ungerechte Behandlung befürchten, selbst wenn sich ihre Hinweise als unbegründet erweisen sollten. Allerdings behält sich ABS die Möglichkeit vor, disziplinarisch oder juristisch gegen Hinweisgebende vorzugehen, wenn diese wissentlich falsche Angaben machen.